Das Immobilienleasing ist eine sinnvolle Instituts-Ergänzung zum klassischen Alleineigentum im Hinblick auf das Halten und Betreiben gewerblich genutzter Immobilien.
Erfahrungsgemäss wird dieses Immobilien-Institut von Leasingnehmern präferiert, die keine Affinität zu Immobilien haben, die die Immobilie als blosses Betriebs- und Produktionsmittel wie eine Fahrzeugflotte sehen.
Bei diesem obligatorischen, nicht gesetzlich geregelten Dauerschuldverhältnis mit meistens langer Laufzeit sind künftigen veränderten rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen ein besonderes Augenmerk zu schenken.
Eine gewisse Typisierung der Immobilienleasing-Verträge besteht, wenn auch jede Leasinggesellschaft ihre eigenen Vertragsvorlagen „pflegt“.
Weiterführende Informationen
- Begriff
- Checkliste „Elemente des Immobilienleasing-Vertrags“