Konkurs

Der Leasingvertrag gilt als sog. Dauerschuldverhältnis. 

Nach Eröffnung des Konkursverfahrens über eine Leasingpartei gilt es folgendes zu beachten:

Leasinggeber im Konkurs

Aktivenpositionen

  • Anwendung von SchKG 211 / SchKG 211a
    • Eintritt der Konkursverwaltung in den Leasingvertrag
      • Konkursmasse wird Leistungsschuldnerin anstelle des konkursiten Leasinggebers
        • Weitere Überlassung des Leasingobjekts zur Nutzung bzw. zum Gebrauch
        • Erfüllung des Kaufrechts
      • Möglichkeit des Leasingnehmers, Sicherstellung zu verlangen [vgl. SchKG 83]
    • Nichteintritt der Konkursverwaltung in den Leasingvertrag
      • Leasingnehmer ist auf die Geltendmachung seiner Ansprüche als Geldforderung im Leasinggeber-Konkurs verwiesen [SchKG 219]

Passivenpositionen

  • Forderungsanmeldungen
    • Gegenwärtige und künftige Leasingzinsen
    • Eventualansprüche
      • Nichterfüllung des Anspruchs auf Anschluss-Leasing
      • Nichterfüllung des Kaufrechts
      • Nichterfüllung des Gewinnbeteiligungsrechts bei Veräusserung an einen Dritten

Leasingnehmer im Konkurs

Aktivenpositionen

  • Anwendung von SchKG 211 / SchKG 211a
    • Eintritt der Konkursverwaltung in den Leasingvertrag
      • Konkursmasse wird Leistungsschuldnerin anstelle des konkursiten Leasingnehmers
        • Bezahlung von Leasingzinsen und Amortisationen
        • ev. Erfüllung der Kaufsverpflichtung
      • Möglichkeit des Leasinggebers, Sicherstellung zu verlangen [vgl. SchKG 83]
    • Nichteintritt der Konkursverwaltung in den Leasingvertrag
      • Leasinggeber ist auf die Geltendmachung seiner Ansprüche als Geldforderung im Leasinggeber-Konkurs verwiesen [SchKG 219]

Passivenpositionen

  • Forderungsanmeldungen
    • ev. Schadenersatzanspruch aus Nichterfüllung des Erwerbsgeschäfts
    • ev. Schadenersatzanspruch aus Nichterfüllung der Baupflicht
    • Schadenersatzanspruch aus Nichterfüllung des Nutzungs- bzw. Gebrauchsrechts
    • Eventualansprüche
      • Nichterfüllung der Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
      • Nichterfüllung Kaufsverpflichtung
      • Ansprüche aus Nichterfüllung der Pflicht zur rechtzeitigen Rückgabe