Die Person des Leasingnehmers ist regelmässig der künftige Nutzer als Vertragspartner.
Der Leasingnehmer ist vorbestimmt:
Heutiger Eigentümer
- als Leasingnehmer
- Ausnahme:
- Dritter als Baulandverkäufer
Künftiger Mieter
- Auswahlkriterien
- gute Bonität / Zahlungsfähigkeit
- gutes Mieter-Rating wichtiger als Eigenschaften und Nutzungsart des Gebäudes
- Bereitschaft zum Abschluss eines langfristigen Mietvertrags (zB 10 oder 20 Jahre)
- marktübliche Mietzinsen
- gute Bonität / Zahlungsfähigkeit
Weiteres dazu unter: Begriff