Leasingnehmer

Die Person des Leasingnehmers ist regelmässig der künftige Nutzer als Vertragspartner

Der Leasingnehmer ist vorbestimmt:

Heutiger Eigentümer

  • als Leasingnehmer
  • Ausnahme:
    • Dritter als Baulandverkäufer

Künftiger Mieter

  • Auswahlkriterien
    • gute Bonität / Zahlungsfähigkeit
      • gutes Mieter-Rating wichtiger als Eigenschaften und Nutzungsart des Gebäudes
    • Bereitschaft zum Abschluss eines langfristigen Mietvertrags (zB 10 oder 20 Jahre)
    • marktübliche Mietzinsen 
Weiteres dazu unter: Begriff