Leasingphasen

Das Leasinggeschäft lässt sich zu Beginn vom gegenständlichen und zeitlichen Ablauf in folgende Phasen unterscheiden:

1) Erwerbsphase

  • Kauf des als Leasingobjekt vorgesehenen Grundstücks vom Leasingnehmer oder von einem Dritten bzw. allenfalls „Erwerb“ eines selbständigen und dauernden Baurechts zu Lasten des Grundstücks des Leasingnehmers oder eines Dritten
  • Baubereitmachung

2) Bauphase

  • Realisation des Bauvorhabens (Neubau, Ersatzneubau oder Umbau)
  • nach den im Leasingvertrag vereinbarten Vorgaben

3) Nutzungsphase

  • Ueberlassung des Leasingobjektes zur vertragsgemässen Nutzung bzw. zum vorausgesetzten Gebrauch durch den Leasingnehmer
  • Beginn
    • Ablieferung des Leasingobjektes
  • Ende
    • Ablauf der ordentlichen Leasingdauer

4) Veräusserungsphase

  • Verwertung Leasingobjekt nach Ablauf der ordentlichen Leasingdauer
  • an den Leasingnehmer oder einen Dritten
    • Alternative
      • Anschluss-Leasingvertrag