Das Leasinggeschäft lässt sich zu Beginn vom gegenständlichen und zeitlichen Ablauf in folgende Phasen unterscheiden:
1) Erwerbsphase
- Kauf des als Leasingobjekt vorgesehenen Grundstücks vom Leasingnehmer oder von einem Dritten bzw. allenfalls „Erwerb“ eines selbständigen und dauernden Baurechts zu Lasten des Grundstücks des Leasingnehmers oder eines Dritten
- Baubereitmachung
2) Bauphase
- Realisation des Bauvorhabens (Neubau, Ersatzneubau oder Umbau)
- nach den im Leasingvertrag vereinbarten Vorgaben
3) Nutzungsphase
- Ueberlassung des Leasingobjektes zur vertragsgemässen Nutzung bzw. zum vorausgesetzten Gebrauch durch den Leasingnehmer
- Beginn
- Ablieferung des Leasingobjektes
- Ende
- Ablauf der ordentlichen Leasingdauer
4) Veräusserungsphase
- Verwertung Leasingobjekt nach Ablauf der ordentlichen Leasingdauer
- an den Leasingnehmer oder einen Dritten
- Alternative
- Anschluss-Leasingvertrag
- Alternative
Weiterführende Informationen
- Vertragsplanung | vertrags-management.ch