Haupt- und Nebenabreden

Hauptvertrag

Der Immobilien-Leasingvertrag ist stets ein Vertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. 

Jeder Immobilienleasing-Anbieter führt seine Standard-Verträge, die in gewissem Masse verhandelbar sind; die Grenzen liegen meistens in bilanziellen oder wirtschaftlichen Bereichen.

Selbständige oder verbundene Verträge, Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen

Verträge mit Dritten, die für die Realisation des Immobilien-Leasingprojektes erforderlich sind, werden meistens

  • vom Zustandekommen des Immobilien-Leasingvertrages abhängig gemacht
  • unter der Suspensiv-Bedingung (aufschiebenden Bedingung) geschlossen

Anwendungsfälle

Folgende Arten von Dritt-Verträgen und Abreden sind denkbar:

    • Selbständige Verträge
      • selbständige Verträge zwischen den gleichen Vertragsparteien (oder mit Drittparteien)
    • Separate Verträge
      • Separate, aber verbundene Verträge, im Verhältnis Haupt- und Nebenvertrag
    • Nebenabreden
      • abändernde Nebenabreden
      • ergänzende Nebenabreden
    • Zusatzvereinbarung
      • vom Hauptvertrag losgelöste Zusatzvereinbarung