Hauptvertrag
Der Immobilien-Leasingvertrag ist stets ein Vertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer.
Jeder Immobilienleasing-Anbieter führt seine Standard-Verträge, die in gewissem Masse verhandelbar sind; die Grenzen liegen meistens in bilanziellen oder wirtschaftlichen Bereichen.
Selbständige oder verbundene Verträge, Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen
Verträge mit Dritten, die für die Realisation des Immobilien-Leasingprojektes erforderlich sind, werden meistens
- vom Zustandekommen des Immobilien-Leasingvertrages abhängig gemacht
- unter der Suspensiv-Bedingung (aufschiebenden Bedingung) geschlossen
Anwendungsfälle
Folgende Arten von Dritt-Verträgen und Abreden sind denkbar:
- Selbständige Verträge
- selbständige Verträge zwischen den gleichen Vertragsparteien (oder mit Drittparteien)
- Separate Verträge
- Separate, aber verbundene Verträge, im Verhältnis Haupt- und Nebenvertrag
- Nebenabreden
- abändernde Nebenabreden
- ergänzende Nebenabreden
- Zusatzvereinbarung
- vom Hauptvertrag losgelöste Zusatzvereinbarung
Weiterführende Informationen
- Vertragsgegenstand | vertrags-management.ch