Für die Nutzungsphase sind die folgenden Themen vertraglich aufzuarbeiten:
(Leasing-)Zinsen / Amortisationen
- In den allermeisten Immobilienleasings-Verträgen enthalten bei den finanziellen Festsetzungen
- Leasingzinse
- Amortisationen
- Die Amortisation orientiert sich an der mutmasslichen Wertverminderung des Leasingobjekts zu orientierten
- Die mutmassliche Wertverminderung wird regelmässig an den steuerlich zugelassenen Abschreibungssätzen artgleicher Immobilien orientiert
Baurechtszinsen (sofern Land im Baurecht überbaut wird)
- Leasingobjekt = Baute im Baurecht erstellt
- Beanspruchung des Baurechts löst einen Baurechtszins aus
- In der Regel wird der Baurechtszins vom Leasinggeber dem Baurechtsgeber entrichtet und dem Leasingnehmer ohne Aufschlag als Fremdkosten weiterbelastet; eine Kapitalisierung und ein „Einmal-Baurechtszins“ ist die Ausnahme
Anpassungsklauseln
- Zur Anpassung von Zinsanteil und Amortisationsanteil an die Finanzmarktverhältnisse zu vereinbarten volvierenden Refinanzierungspunkten enthalten praktisch alle Immobilienleasing-Verträge Anpassungsklauseln
- Anpassungsklauseln basieren an Bezugsgrössen wie ein
- Index
- Libor-Satz
- usw.
Zahlungsmodalitäten
- Fälligkeitsdaten
- periodisch
- oft vierteljährlich, aber auch monatlich
- Zahlungsfristen
- Regelfall: per Ende Quartal, per Ende Monat
- Pränumerando-Zahlung
Gefahrentragung / Haftung gegenüber Dritten
- Leasingnehmer trägt alle Risiken des Leasingobjektes
- Zerstörung des Leasingobjektes
- Beschädigung des Leasingobjektes
- Geschäftsunterbruch
- uam
- Die Risikoüberwälzung erfolgt analog jener beim Mobiliar-Leasing
- Versicherungspflicht des Leasingnehmers
- Ersatzvornahme-Recht des Leasinggebers
Gewährleistung
- Leasingnehmer hat vs. Leasinggeber keine Ansprüche auf Gewährleistung, weder auf Wandelung, Minderung noch Nachbesserung
- Kauf und / oder Ueberbauung des Baulandes
- Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Dritten im Namen – auf Verlangen und auf Rechnung des Leasinggebers – durch den Leasingnehmer auf dessen Kosten
Gebrauch
- Nutzung und Gebrauch mit gehöriger Sorgfalt
- Leasinggeber statuieren in ihren Verträgen für den Fall der Uebernutzung regelmässig eine Schadenersatzpflicht
Unterhalt
- Unterhaltspflicht des Leasingnehmers auf eigene Kosten
- Erfüllung behördlichen Auflagen durch den Leasingnehmer, ev. Ersatzvornahme durch Leasinggeber auf Kosten des Leasingnehmers
Weitere Leistungen
- Nebst Pflicht zur Ueberlassung des Leasingobjektes weitere Leistungen des Leasinggebers nur bei individuell konkreter Abrede
Ordentliche Beendigung
- Fixe Vertragsdauer
- maximale ordentliche Leasingdauer, ohne Berücksichtigung der Dauer aus Ausübung einer Option auf ein Anschluss-Leasing
- zwischen 5 und 20 Jahren
- Kündigungsrecht je nach Standardvertrag bzw. Verhandlung mit der Leasinggeberin, dann oft auf Gegenseitigkeit
Ausserordentliche Beendigung
- in den Fällen des Zahlungsverzugs
- Möglichkeit des Leasinggebers, die Aufrechterhaltung des Leasingvertrags unter Verzicht auf nachträgliche Erfüllung des Leasingnehmers und Geltendmachung von Schadenersatz im Rahmen des positiven Vertragsinteresses
- Analoge Anwendung der Verzugsbestimmung von OR 83
Weiterführende Informationen
- Immobilien nutzen | immobilien-nutzen.ch
- Immobilienbesteuerung: Nutzung-von-immobilien | immobilien-besteuerung.ch