In der Veräusserungsphase gilt es bei Beendigung des Immobilienleasing-Vertrages die nötigen „Liquidationsvorkehren“ zu verabreden bzw. vorzusehen:
Varianten / Wahlrecht
- Kaufsrecht
- Kaufverpflichtung (= kein Wahlrecht)
- Anschluss-Leasing
- Ursprüngliche Abrede (Klausel)
- Option auf Anschluss-Leasing
- Nachträgliche Abrede (Nachtragsvereinbarung oder direkt Anschlussvertrag)
- Vereinbarung eines Anschluss-Leasing
- Ursprüngliche Abrede (Klausel)
- Rückgabe
- Verkauf an einen Dritten
- Verkauf an einen Dritten mit Gewinnanteilsrecht des Leasingnehmers
- (Fakultative) Verhandlungen zu einer anderen Art der Immobiliennachfolge
Kaufsrecht (Recht)
- = Branchenusanz / Regelfall
- Es ist Usanz, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Kaufsrecht für den Erwerb des Leasingobjektes einräumt
- Sale and lease back
- Im Falle, dass der Leasinggeber das Leasingobjekt vom Leasingnehmer kauft (sale and lease back), bildet die Erwerbsoption am Ende der ordentlichen Leasingdauer ein „Rückkaufsrecht“
- Vgl. Sale and Lease-Transaktionen
- Kaufpreis
- Restwert per Ende Leasingdauer
- Ausübungszeitpunkt
- am Ende der ordentlichen Leasingdauer
Kaufsverpflichtung (Pflicht)
- = Ausnahmefall
- Kaufverpflichtung des Leasingnehmers
- Ähnlich: Schadenersatzpflicht bei Nichtausübung Kaufsrecht
Option auf Anschluss-Leasing
- = Recht auf ein Weiterleasing nach Ablauf der ordentlichen Leasingdauer
- Je nach Leasinggeberin Standard oder Verhandlungssache
- Ausübung der Option
- Zweckmässigkeit
- Je nach den Verhältnissen kann ein Anschluss-Leasing rechtlich, betriebswirtschaftlich, finanziell und bilanziell zweckmässig sein
- Weitergehende Leasinginvestition
- Gesamtinvestitionskosten = Restbuchwert des Leasingobjektes, zuzüglich weiterer, nach der „ersten“ Leasinglaufzeit notwendig werdender Investitionen (Instandsetzung, Aktualisierung auf den neusten Nutzungs- und Bau-Standard, Umbau und Erweiterung etc.)
- Künftiger Leasingzins und neue Amortisationsbeträge
- Anpassung von Leasingzins und Amortisationsquote an die neuen Gesamtinvestitionskosten (Restbuchwert + Investitionsbedarf) und ggf. an die aktuellen Refinanzierungsverhältnisse
- Denkbar sind je nach Situation eine Erhöhung oder Senkung von Leasingzins und / oder Amortisationsraten
- Dauer
- Weitergeltung des Leasingvertrages in der Regel nochmals für die gleiche Dauer
- Verhandlungsbedarf
- Die Festlegung der neuen Leasing-Eckdaten erfordert oft Verhandlungen unter den Vertragspartnern
- Meistens entsteht aus dem Verhandlungsergebnis ein neues, vom ursprünglichen Leasingvertrag losgelöstes, individuelles Vertragswerk
- Zweckmässigkeit
- Nichtausübung der Option
- Nichtausübung der Option für ein Anschluss-Leasing bedeutet Rückgabe des Leasingobjektes und Veräusserung (Verkauf an einen Dritten oder an den Leasingnehmer, kraft eines ev. Kaufsrechts oder einer davon unabhängigen Abrede)
Rückgabe
- = Üblicher Fall
- Leasingnehmer
- Objekträumung
- Abgabebereitmachung
- Leasinggeber
- Objektübernahme unter Abnahme
- Verwertungsrisiko beim Leasinggeber
- Ueberwälzung an den Leasingnehmer
- Korrelat zum Verwertungsrisiko
- Gewinnanteilsrecht
- Vorbereitung einer Drittverwendung oder eines Verkaufs
Verkauf
- Verkauf an einen Dritten
- Abrechnung Liquidationsergebnis
- Verlust
- Ueberwälzung eines Verwertungsverlusts bei entsprechender vertraglicher Abrede auf den Leasingnehmer
- Gewinn
- Ablieferung eines Liquidationsgewinns oder eines Teils davon (Gewinnanteil aus Gewinnbeteiligung des Leasingnehmers = Prozentzahl vom Nettoverwertungserlös [= Differenz zwischen Restbuchwert lt. Bücher des Leasinggebers und Netto-Kaufpreis], abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für den Verkauf) bei entsprechender vertraglicher Abrede an den Leasingnehmer
- Verlust
Weiterführende Informationen
- Kaufsrecht bei Grundstücken | vorkaufsrecht.ch
- Rückkaufsrecht | vorkaufsrecht.ch
- Verkauf von Immobilien | immobilien-besteuerung.ch