Veräusserungsphase

In der Veräusserungsphase gilt es bei Beendigung des Immobilienleasing-Vertrages die nötigen „Liquidationsvorkehren“ zu verabreden bzw. vorzusehen:

Varianten / Wahlrecht

  • Kaufsrecht
  • Kaufverpflichtung (= kein Wahlrecht)
  • Anschluss-Leasing
    • Ursprüngliche Abrede (Klausel)
      • Option auf Anschluss-Leasing
    • Nachträgliche Abrede (Nachtragsvereinbarung oder direkt Anschlussvertrag)
      • Vereinbarung eines Anschluss-Leasing
  • Rückgabe
    • Verkauf an einen Dritten
    • Verkauf an einen Dritten mit Gewinnanteilsrecht des Leasingnehmers
  • (Fakultative) Verhandlungen zu einer anderen Art der Immobiliennachfolge

Kaufsrecht (Recht)

  • =   Branchenusanz / Regelfall
    • Es ist Usanz, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Kaufsrecht für den Erwerb des Leasingobjektes einräumt
  • Sale and lease back
    • Im Falle, dass der Leasinggeber das Leasingobjekt vom Leasingnehmer kauft (sale and lease back), bildet die Erwerbsoption am Ende der ordentlichen Leasingdauer ein „Rückkaufsrecht“
    • Vgl. Sale and Lease-Transaktionen
  • Kaufpreis
    • Restwert per Ende Leasingdauer
  • Ausübungszeitpunkt
    • am Ende der ordentlichen Leasingdauer

Kaufsverpflichtung (Pflicht)

  • =   Ausnahmefall
    • Kaufverpflichtung des Leasingnehmers
    • Ähnlich: Schadenersatzpflicht bei Nichtausübung Kaufsrecht

Option auf Anschluss-Leasing

  • =   Recht auf ein Weiterleasing nach Ablauf der ordentlichen Leasingdauer
  • Je nach Leasinggeberin Standard oder Verhandlungssache
  • Ausübung der Option
    • Zweckmässigkeit
      • Je nach den Verhältnissen kann ein Anschluss-Leasing rechtlich, betriebswirtschaftlich, finanziell und bilanziell zweckmässig sein
    • Weitergehende Leasinginvestition
      • Gesamtinvestitionskosten = Restbuchwert des Leasingobjektes, zuzüglich weiterer, nach der „ersten“ Leasinglaufzeit notwendig werdender Investitionen (Instandsetzung, Aktualisierung auf den neusten Nutzungs- und Bau-Standard, Umbau und Erweiterung etc.)
    • Künftiger Leasingzins und neue Amortisationsbeträge
      • Anpassung von Leasingzins und Amortisationsquote an die neuen Gesamtinvestitionskosten (Restbuchwert + Investitionsbedarf) und ggf. an die aktuellen Refinanzierungsverhältnisse
      • Denkbar sind je nach Situation eine Erhöhung oder Senkung von Leasingzins und / oder Amortisationsraten
    • Dauer
      • Weitergeltung des Leasingvertrages in der Regel nochmals für die gleiche Dauer
    • Verhandlungsbedarf
      • Die Festlegung der neuen Leasing-Eckdaten erfordert oft Verhandlungen unter den Vertragspartnern
      • Meistens entsteht aus dem Verhandlungsergebnis ein neues, vom ursprünglichen Leasingvertrag losgelöstes, individuelles Vertragswerk
  • Nichtausübung der Option
    • Nichtausübung der Option für ein Anschluss-Leasing bedeutet Rückgabe des Leasingobjektes und Veräusserung (Verkauf an einen Dritten oder an den Leasingnehmer, kraft eines ev. Kaufsrechts oder einer davon unabhängigen Abrede)

Rückgabe

  • =   Üblicher Fall
  • Leasingnehmer
    • Objekträumung
    • Abgabebereitmachung
  • Leasinggeber
    • Objektübernahme unter Abnahme
    • Verwertungsrisiko beim Leasinggeber
      • Ueberwälzung an den Leasingnehmer
      • Korrelat zum Verwertungsrisiko
        • Gewinnanteilsrecht
    • Vorbereitung einer Drittverwendung oder eines Verkaufs

Verkauf

  • Verkauf an einen Dritten
  • Abrechnung Liquidationsergebnis
    • Verlust
      • Ueberwälzung eines Verwertungsverlusts bei entsprechender vertraglicher Abrede auf den Leasingnehmer
    • Gewinn
      • Ablieferung eines Liquidationsgewinns oder eines Teils davon (Gewinnanteil aus Gewinnbeteiligung des Leasingnehmers = Prozentzahl vom Nettoverwertungserlös [= Differenz zwischen Restbuchwert lt. Bücher des Leasinggebers und Netto-Kaufpreis], abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für den Verkauf) bei entsprechender vertraglicher Abrede an den Leasingnehmer