Das Immobilienleasing wird immer auf eine bestimmte Vertragsdauer geschlossen. Der Immobilienleasingvertrag ist wegen der erheblichen Investition und der vorprogrammierten Verzinsung und Amortisation grundsätzlich unkündbar. Die feste Vertragsdauer kann 10, 20 oder 30 Jahre dauern. Aufgrund der Vertragselemente und der Dauer gilt der Immobilienleasing-Vertrag als Dauerschuldverhältnis. Mit Ablauf der festen Vertragsdauer ist das Leasingverhältnis zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer beendet.
Die Vertragsdauer wird wie folgt differenziert:
Ordentliche Leasingdauer
- = feste Laufzeit
- Ausnahme
- Kündigungsrecht zG Leasingnehmer
- Am Ende der Laufzeit kann der Leasingnehmer wählen
- Rückgabe des Leasingobjektes an den Leasinggeber
- Alternativen
- Kauf des Leasingobjektes
- Anschluss-Leasingvertrag
Ausserordentliche Leasingdauer
- = vorzeitige Kündigung aus wichtigen Gründen
- Gründe für eine vorzeitige Auflösung
- Nichtbezahlung der Leasingzinsen
- (schwerwiegende, trotz Mahnung des Leasinggebers wiederholte und fortgesetzte) Verletzung anderer Pflichten aus dem Leasingvertrag durch den Leasingnehmer
Weiterführende Informationen
- Prinzipien des Vertragsmanagements | vertrags-management.ch