Sale and lease back-Transaktionen

Definition

(Kurz-) Definition

= Rückmietverkauf 

Ausführliche Definition

Bei der Transaktion des Sale and Lease back (SLB) handelt es sich um eine Kombination insofern mehrerer Rechtsgeschäfte als 1. das Eigentum an der Immobilie durch Verkauf vom künftigen Leasingnehmer auf den Leasinggeber übertragen wird bzw. ersterer dem zweiten ein selbständiges und dauerndes, im Grundbuch als Grundstück verselbständigtes Baurecht an seiner Immobilie einräumt, um 2. Immobilie oder Baurecht im Rahmen des Immobilienleasing-Vertrags auf Zeit und gegen Entgelt (Leasingzins [Kombination von Kapitalzins und Mietzins]) zu nutzen und zu gebrauchen.

Sale and lease back-Elemente

Das Sale and lease back-Geschäft wird durch folgende Elemente charakterisiert: 

  • Leasingnehmer verkauft dem Leasinggeber eine in seinem Eigentum befindliche Immobilie
    • gegen Bezahlung des Kaufpreises mit freier Verfügbarkeit
  • Leasingnehmer behält den Besitz des Leasingobjektes zum vereinbarten Gebrauch
    • gegen Bezahlung eines periodischen Leasingzinses 

Charakteristik

Aufgrund des langfristigen Charakters des Sale and lease back qualifiziert es die Praxis als Finanzierungsleasing, bei welchem die Immobilie dem Leasinggeber als Sicherheit dient. 

Ziel der Sale and lease back-Transaktion

Der Geschäftsvorgang „Koppelung von Kauf und Rückmiete“ dient vor allem dem Leasingnehmer zur Beschaffung flüssiger Mittel durch den Immobilienverkauf an den Leasinggeber.

Strategie

Sale and Lease back macht vor allem da Sinn, wo die freigesetzten Kapital das Kerngeschäft erweitert werden kann (Zugewinn von Marktanteilen). 

Rahmenbedingungen / betriebswirtschaftliche Voraussetzungen

Der Leasingnehmer muss aus den freigesetzten Mitteln (Kaufpreis, natürlich unter Abzug allfälliger Hypothekarschulden) das Kerngeschäft erweitern und Umsätze bzw. Nettoerträge steigern, um mittelfristig die liquiden Mittel für die regelmässige Bedienung von Leasingzinsen und Amortisationen sicherstellen zu können. Durch die Entäusserung der Immobilie reduziert sich der Handlungsspielraum des Leasingnehmers, bilanziell und hinsichtlich der Bewertung (zB keine Partizipation an künftigen Wertsteigerung; Ausnahme: Kaufsrecht bzw. Rückkaufsrecht am Ende der Leasingdauer, mit entsprechender Leasingvertrags-Gestaltung).